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Fachanwalt für Verkehrsrecht – Fahrerflucht, überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer

Rechtsgebiete der Kanzlei Oliver Schüler

Die Kanzlei Oliver Schüler in Berlin ist auf Verkehrsrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Oliver Schüler Mandanten bei Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren und sämtlichen Fragen rund um die Fahrerlaubnis.

Verkehrsstrafrecht

Empfindliche Strafen drohen

Im Verkehrsstrafrecht vertrete ich Beschuldigte, gegen die wegen einer Straftat im Straßenverkehr ermittelt wird. Ich prüfe die Beweise und verfolge das Ziel eine mögliche Strafe zu mildern.

Zu den möglichen Vorwürfen gehören unter anderem:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt.
  • Kennzeichenmissbrauch.
  • Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.

Neben Geldstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und sogar eine Freiheitsstrafe. Betroffene sollten frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bis der Sachverhalt geprüft wurde.

Fahrerlaubnisrecht

Führerschein in Gefahr

Fuehrerschein entzogen

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzlei ist das Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht. Durch eine frühzeitige Akteneinsicht lassen sich die rechtlichen Chancen und Risiken besser beurteilen.

Ich unterstützte Mandanten insbesondere bei:

  • Drohendem oder bereits angeordnetem Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Vorläufiger Entziehung des Führerscheins.
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
  • Problemen nach Alkohol-, Drogen- oder Verkehrsverstößen.
  • Verteidigung gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.

Nach Einsicht der Ermittlungsakte, kann ich die  Ihre Chancen beurteilen, um  eine individuelle Strategie zu entwickeln. Ziel ist den Führerschein möglichst zu erhalten oder die Fahrerlaubnis schnellstmöglich wiederzuerlangen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bußgelder und Punkte

Bussgeldbescheid

Ich berate und vertrete Mandanten bei Bußgeldverfahren und anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten.  Jeder Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein und sollte sorgfältig geprüft werden.

Übliche Vorwürfe sind beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Rotlichtverstöße.
  • Abstandsverstöße.
  • Handyverstöße am Steuer.
  • Verstöße gegen Verkehrszeichen.
  • Vorwürfe wegen einfacher Unfallverursachung.

Je nach Verstoß können eine Verwarnung, ein Verwarnungsgeld, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Im anschließenden Verfahren gehr es darum, ob der Tatvorwurf tatsächlich zutrifft.

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Verkehrsordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet. Zusätzlich können Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot angeordnet werden. Verkehrsstraftaten sind dagegen schwerwiegendere Verstöße, bei denen Geldstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe möglich sind.

Ich prüfe, welcher Vorwurf im konkreten Fall vorliegt, fordere Akteneinsicht an und entwickele eine passende Verteidigungsstrategie. Die Vertretung erfolgt sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor den zuständigen Gerichten.

Welche Leistungen bietet Fachanwalt Oliver Schüler

Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung bietet Rechtsanwalt Oliver Schüler eine umfassende Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht. Die Kanzlei unterstützt Mandanten in Berlin, insbesondere in Berlin-Steglitz-Zehlendorf, und vertritt sie bei Bedarf auch vor Gerichten in ganz Deutschland.

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Prüfung von Strafvorwürfen und Bußgeldbescheiden.
  • Beantragung und Auswertung der Akten.
  • Beratung zum Aussageverhalten.
  • Einlegen von Einsprüchen und Rechtsbehelfen.
  • Verteidigung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.
  • Unterstützung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Hilfe bei der Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung.