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Fachanwalt für Verkehrsrecht – Fahrerflucht, überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer

5 Irrtümer über eine Rechtsschutzversicherung

Deckung Rechtschutzversicherung anfrage

Viele Autofahrer und Verkehrsteilnehmer glauben, mit einer Rechtsschutzversicherung seien sie im Straßenverkehr rundum abgesichert. Doch gerade im Verkehrsrecht lauern häufige Missverständnisse – und diese können im Ernstfall teuer werden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kläre ich die 5 häufigsten Irrtümer auf.

5 Irrtümer über eine Rechtsschutzversicherung

Viele Autofahrer und Verkehrsteilnehmer glauben, mit einer Rechtsschutzversicherung seien sie im Straßenverkehr rundum abgesichert. Doch gerade im Verkehrsrecht lauern häufige Missverständnisse – und diese können im Ernstfall teuer werden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kläre ich die 5 häufigsten Irrtümer auf.

Irrtum 1

Die Rechtsschutzversicherung zahlt immer alles

Fakt ist: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur Kosten, die im Vertrag ausdrücklich abgedeckt sind. Typischerweise sind das gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und notwendige Sachverständigen- oder Zeugenkosten.

Nicht gedeckt sind dagegen zum Beispiel:

  • Selbstbehalte, die im Vertrag vereinbart wurden
  • Honorare über die gesetzlichen RVG-Gebühren hinaus
  • Fälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt
  • Bestimmte Rechtsgebiete, wenn diese nicht im Vertrag enthalten sind (z. B. nur Verkehrsrecht, aber kein Arbeitsrecht)

Irrtum 2

Ich kann die Versicherung nach dem Vorfall abschließen

Der Punktestand hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis. Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht grundsätzlich folgende Maßnahmen vor:

  • 1 bis 3 Punkte – Vormerkung im Fahreignungsregister
  • 4 bis 5 Punkte – Schriftliche Ermahnung und Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar
  • 6 bis 7 Punkte – Schriftliche Verwarnung und Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Ab 8 Punkten – Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die vorherigen Maßnahmenstufen durchlaufen wurden

Ab acht Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnis kann entzogen werden

Irrtum 3

Mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein Einspruch

Auch das ist nicht richtig. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von den Erfolgsaussichten und den konkreten Risiken ab – nicht allein davon, ob eine Versicherung die Kosten übernimmt.

Gerade bei drohendem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern kann ein Einspruch sinnvoll sein – auch ohne Versicherung. Umgekehrt kann ein Einspruch trotz Versicherung unnötige Kosten verursachen, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.

Irrtum 4

Die Versicherung entscheidet, ob geklagt wird

Falsch. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko – aber nicht Ihre Entscheidung. Ob Sie klagen, einen Vergleich eingehen oder ein Verfahren einstellen, liegt bei Ihnen als Mandant.

Wichtig: Auch mit Versicherung sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie prozessuale Schritte einleiten.

Irrtum 5

Verkehrsrechtsschutz und Kfz-Haftpflicht sind identisch

 Die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt Ansprüche Dritter gegen Sie ab. Der Verkehrsrechtsschutz  finanziert Ihre eigene rechtliche Interessenvertretung  bei:

  • Schadensersatzforderungen nach einem Unfall
  • Bußgeld- oder Strafverfahren (z. B. bei drohendem Fahrverbot)
  • Streitigkeiten mit Werkstatt, Händler oder der eigenen Versicherung

 

Ihre Fragen zur Rechtsschutzversicherung (FAQ)

Warum ist eine anwaltliche Einschätzung trotzdem sinnvoll ?

Selbst mit Rechtsschutzversicherung bleibt die Frage: Lohnt sich der Rechtsweg im konkreten Fall? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten, erkläre Risiken und zeige Alternativen auf – transparent und verständlich.

Drei Gründe sprechen für die Anfarge durch einen Anwalt:

  1. Als Fachanwalt kann ich die Anfrage konkret formulieren um eine schnelle Antwort von der Versicherung zu erhalten.
  2. Sie umgehen die Option der Versicherung Sie von einem berechtigten Vorgehen abzuhalten, um Kosten zu sparen.
  3. Die Versicherung kann Ihnen keinen Vertragsanwalt aufdrängen, der immer zwischen 2 Stühlen sitzt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Lassen Sie Ihren Fall prüfen

Ich kläre für Sie mit Ihrer Versicherung ob und welche Kosten übernommen werden.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in der Kanzlei in Berlin-Steglitz-Zehlendorf oder kontaktieren Sie mich für eine erste telefonische Einschätzung Ihres Falls.