Verstöße gegen die Verkehrsregeln können nicht nur ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zur Folge haben. Für bestimmte Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Wer seinen Punktestand nicht im Blick behält, riskiert weitere Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Fahreignungsregister wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Dort werden bestimmte Verkehrsverstöße erfasst und nach ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit mit einem bis drei Punkten bewertet. Welche Verstöße zu einer Eintragung führen, ergibt sich insbesondere aus Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Je nach Verstoß können beispielsweise Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit , Rotlicht- oder Abstandsverstöße sowie bestimmte Verkehrs- und Alkoholdelikte mit Punkten geahndet werden.
Entscheidend ist dabei nicht allein die Höhe des Bußgeldes, sondern die gesetzliche Bewertung des konkreten Verstoßes.
Der Punktestand hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis. Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht grundsätzlich folgende Maßnahmen vor:
Ab acht Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnis kann entzogen werden
Nein. Der aktuelle Punktestand wird nicht fortlaufend automatisch an die betroffene Person übermittelt. Wenn Sie wissen möchten, wie viele Punkte im Fahreignungsregister gespeichert sind, müssen Sie selbst eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Die Auskunft ist kostenlos. Sie kann schriftlich oder – bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion – auch online beantragt werden.
Eine regelmäßige Abfrage kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn bereits mehrere Verkehrsverstöße vorliegen oder Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. So lässt sich besser einschätzen, welche Folgen ein weiterer Verstoß haben könnte.
In einem Bußgeldbescheid wird in der Regel darauf hingewiesen, wenn der zugrunde liegende Verstoß mit Punkten bewertet werden kann. Der Bescheid zeigt jedoch nicht automatisch Ihren vollständigen Punktestand in Flensburg.
Ob tatsächlich Punkte eingetragen werden, hängt unter anderem davon ab, ob der Verstoß nachweisbar ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine genaue Prüfung lohnt sich, wenn beispielsweise, wenn
Punkte bleiben nicht unbegrenzt im Fahreignungsregister gespeichert. Die Tilgungsfrist richtet sich nach der jeweiligen Bewertung des Verstoßes.
Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Eintragungen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine Ablaufhemmung oder eine weitere Speicherung bestehen.
Ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Punktabbau führen.
Bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten kann grundsätzlich ein Punkt abgebaut werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal innerhalb eines bestimmten Zeitraums und nicht mehr in jeder Maßnahmenstufe.
Ja. Das Kraftfahrt-Bundesamt informiert Sie nicht fortlaufend automatisch über jede Veränderung Ihres Punktestands. Eine kostenlose Auskunft können Sie selbst beantragen.
Nein. Punkte werden nur für bestimmte gesetzlich festgelegte Verkehrsverstöße eingetragen. Maßgeblich ist die rechtliche Einordnung des Verstoßes, nicht allein die Tatsache, dass ein Bußgeld verhängt wurde.
Ja. Auch ein Verstoß, der zunächst weniger schwerwiegend erscheint, kann mit einem Punkt bewertet werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Das ist nicht in jedem Fall erforderlich. Eine anwaltliche Prüfung ist jedoch besonders sinnvoll, wenn Punkte, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder berufliche Konsequenzen drohen.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder wissen nicht, wie viele Punkte in Flensburg gespeichert sind? Lassen Sie sich frühzeitig beraten. In einem persönlichen Gespräch können der Vorwurf, die mögliche Punktfolge und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in der Kanzlei in Berlin-Steglitz-Zehlendorf oder kontaktieren Sie mich für eine erste telefonische Einschätzung Ihres Falls.