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Strafzettel/Strafbefehl

Ich kümmere mich um die Deckungsanfrage

Deckung Rechtschutzversicherung anfrage

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich mich zu Beginn des Mandats gerne um die Anfrage auf Kostenübernahme kümmern. Dazu nehme ich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und übermittle die erforderlichen Unterlagen und Informationen.

Die Anfrage beschränkt sich häufig nicht auf die reine Weiterleitung des bisherigen Schriftverkehrs. Rechtsschutzversicherungen verlangen oftmals eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, der rechtlichen Situation und der Erfolgsaussichten. Gegebenenfalls müssen auch Angaben zum bisherigen Beratungsaufwand, zu Besprechungen und zur geplanten weiteren Tätigkeit gemacht werden.

Diese Kommunikation mit der Versicherung übernehme ich für Sie und begleite das Verfahren bis zur Entscheidung über den Versicherungsschutz.

Deckungszusage für die anwaltliche Tätigkeit

Die Rechtsschutzversicherung erteilt die Deckungszusage häufig zunächst für die außergerichtliche Tätigkeit. Sollte auf diesem Weg keine Lösung erreicht werden, kann anschließend eine weitere Anfrage für das gerichtliche Verfahren erforderlich sein.

Die Deckungsanfrage durch den Rechtsanwalt ist sinnvoll, weil der Sachverhalt und die rechtliche Bewertung fachlich präzise dargestellt werden können. Auch die Erfolgsaussichten lassen sich durch den beauftragten Anwalt in der Regel besser erläutern als durch den Versicherungsnehmer selbst.

Die Einholung einer Deckungszusage kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine eigenständige anwaltliche Angelegenheit darstellen. Ob hierfür Gebühren entstehen, hängt vom konkreten Auftrag und der Vereinbarung mit der Kanzlei ab. Ich biete diese Leistung gratis an.

Sie haben freie Anwaltswahl

Ihre Rechtsschutzversicherung darf Ihnen grundsätzlich einen Rechtsanwalt empfehlen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diesen Anwalt zu beauftragen. Versicherungsnehmer haben das Recht, den Rechtsanwalt, der ihre Interessen vertreten soll, selbst auszuwählen. Dieses Recht ergibt sich aus § 127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Wählen Sie deshalb den Anwalt, dem Sie fachlich und persönlich vertrauen. Maßgeblich sollte sein, dass der Rechtsanwalt über ausreichende Erfahrung auf dem für Sie relevanten Rechtsgebiet verfügt und sich ausreichend Zeit für Ihren Fall nimmt.

Unterstützung bei der Kostenübernahme

Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Dazu prüfe ich die notwendigen Angaben und übermittle der Versicherung die relevanten Informationen zu Ihrem Fall.

Wichtig ist: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch jede anwaltliche Tätigkeit und jedes Verfahren. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und dem konkreten Sachverhalt. Auch Selbstbeteiligungen oder nicht vom Versicherungsschutz umfasste Leistungen können zu berücksichtigen sein.

Warum ist die Empfehlung der Versicherung problematisch?

Versicherungen arbeiten teilweise mit sogenannten Vertrauens- oder Kooperationsanwälten zusammen. Solche Kooperationen können für die Versicherung wirtschaftliche Vorteile haben. Eine Empfehlung durch den Versicherer bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser Rechtsanwalt für Ihren individuellen Fall am besten geeignet ist.

Ihr Rechtsanwalt ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Anwälte die mit einer Versicherung kooperieren haben selten die  Unabhängigkeit die wünschenswert ist.

Ihre Fragen zur Deckungszusage (FAQ)

Warum die Empfehlung der Versicherung nicht entscheidend sein sollte

Versicherungen arbeiten teilweise mit sogenannten Vertrauens- oder Kooperationsanwälten zusammen. Solche Kooperationen können für die Versicherung wirtschaftliche Vorteile haben. Eine Empfehlung durch den Versicherer bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser Rechtsanwalt für Ihren individuellen Fall am besten geeignet ist.

Achten Sie bei der Auswahl insbesondere auf:

  • die fachliche Spezialisierung,
  • die praktische Erfahrung mit vergleichbaren Fällen,
  • eine persönliche Betreuung,
  • eine verständliche Kommunikation,
  • eine unabhängige Interessenvertretung,
  • die Bereitschaft, Ihren Fall sorgfältig und individuell zu prüfen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch jede anwaltliche Tätigkeit und jedes Verfahren. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und dem konkreten Sachverhalt. Auch Selbstbeteiligungen oder nicht vom Versicherungsschutz umfasste Leistungen können zu berücksichtigen sein.

Häufige Leistungsausschlüsse sind:
 
  • Vorsatz: Bei bewusst begangenen Straftaten im Straßenverkehr besteht kein Schutz. Dieser Ausschluss betrifft beispielsweise Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer.  (Manche Versicherungen zahlen zunächst vorläufig und fordern das Geld bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz zurück. 
  • Schadensersatz von Unfallgegnern: Die Abwehr  von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gehört in den Bereich Ihrer Haftpflicht.
  • Eigene Aufwendungen: Kosten wie eigener Verdienstausfall oder Fahrtkosten zum Gericht werden von der Rechtsschutzversicherung meist nicht erstattet.
  • Deckungssumme: Kosten, die die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Achtung: Wenn im Vertrag eine Selbstbeteilgung vereinbart wurde, müssen Sie diesen Betrag selbst übernehmen.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung und benötigen anwaltliche Hilfe? Rufen Sie mich unverbindlich an. Ich erläutere Ihnen die nächsten Schritte und unterstütze Sie bei der Anfrage auf Deckungszusage.

Gerne erhalten Sie eine erste telefonische Einschätzung Ihres Falls. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kurzfristige Terminvereinbarung.