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Fachanwalt für Verkehrsrecht – Fahrerflucht, überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer

Was müssen Autofahrer im Auto mitführen?

mitführpflicht Auto

Mitführpflicht im Auto

Wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis und ein verkehrssicheres Fahrzeug. Bei jeder Fahrt müssen auch bestimmte Dokumente und Sicherheitsgegenstände vorhanden sein und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden können. Fehlen Führerschein, Fahrzeugschein, Warnweste, Warndreieck oder Verbandkasten, drohen Verwarnungsgelder. Wichtiger als die finanzielle Folge ist jedoch die Sicherheit: Gerade bei einer Panne oder einem Unfall können fehlende Ausrüstung und unzureichende Vorbereitung gefährlich werden.

Was müssen Autofahrer im Auto mitführen?

Wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis und ein verkehrssicheres Fahrzeug. Bei jeder Fahrt müssen auch bestimmte Dokumente und Sicherheitsgegenstände vorhanden sein und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden können. Fehlen Führerschein, Fahrzeugschein, Warnweste, Warndreieck oder Verbandkasten, drohen Verwarnungsgelder. Wichtiger als die finanzielle Folge ist jedoch die Sicherheit: Gerade bei einer Panne oder einem Unfall können fehlende Ausrüstung und unzureichende Vorbereitung gefährlich werden.

Führerschein und Fahrzeugschein im Original

Der Führerschein muss beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Original mitgeführt werden. Eine Kopie, ein Foto auf dem Smartphone oder ein Scan reichen bei einer Kontrolle nicht aus. Wer zwar eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, den Führerschein aber zu Hause vergessen hat, fährt nicht ohne Fahrerlaubnis. Dennoch liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, weil das Dokument nicht vorgezeigt werden kann.

Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I – umgangssprachlich Fahrzeugschein genannt – gehört ins Fahrzeug. Sie weist wesentliche Daten zum Auto und zum zugelassenen Halter aus und muss auf Verlangen im Original vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, sollte dagegen nicht im Auto aufbewahrt werden. Sie wird für die Zulassung oder den Verkauf benötigt und gehört aus Sicherheitsgründen an einen geschützten Ort.

Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten

In einem in Deutschland zugelassenen Pkw müssen mindestens eine Warnweste, ein Warndreieck und Erste-Hilfe-Material vorhanden sein. Die Warnweste muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen; praktisch sinnvoll ist es, sie im Innenraum aufzubewahren, etwa im Handschuhfach oder in der Türablage. So ist sie direkt erreichbar, bevor Sie das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verlassen. Für Mitfahrer sind zusätzliche Westen zwar nicht in jedem Fall gesetzlich erforderlich, aber dringend zu empfehlen.

Das Warndreieck dient dazu, den nachfolgenden Verkehr frühzeitig vor einer Gefahrenstelle zu warnen. Der Verbandkasten muss vollständig und ordnungsgemäß ausgestattet sein; prüfen Sie regelmäßig insbesondere die Haltbarkeit steriler Materialien. Bei einer Kontrolle dürfen die zuständigen Personen Warnweste, Warndreieck und Erste-Hilfe-Material überprüfen und deren vorschriftsmäßigen Zustand kontrollieren.

Was bei Panne und Unfall zählt

Bei einer Panne oder nach einem Unfall steht die Absicherung der Unfallstelle an erster Stelle. Schalten Sie, soweit möglich, die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste noch im Fahrzeug an und verlassen Sie das Auto nur unter Beachtung des fließenden Verkehrs. Das Warndreieck sollte anschließend mit ausreichendem Abstand aufgestellt werden.

Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist besondere Vorsicht geboten. Halten Sie sich nach Möglichkeit hinter der Leitplanke auf und bleiben Sie nicht auf der Fahrbahn oder direkt neben dem Fahrzeug stehen. Bei Verletzten gilt: Notruf absetzen und im Rahmen der eigenen Kenntnisse Erste Hilfe leisten.

Sinnvolle Extras für jede Fahrt

Nicht alles, was hilfreich ist, gehört zur gesetzlichen Pflichtausstattung. Ein Eiskratzer, Scheibenenteiser, Taschenlampe, Starthilfekabel, Ladekabel für das Mobiltelefon und eine kleine Decke können jedoch besonders im Winter oder auf längeren Strecken sehr nützlich sein.

Für Fahrten mit Kindern, älteren Menschen oder bei längeren Reisen sind Getränke, kleine Snacks und wichtige Medikamente sinnvoll. 

Tipp: Speichern Sie außerdem die Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, eines Pannendienstes und wichtige Notfallkontakte im Mobiltelefon.

Im Ausland gelten oft andere Regeln

Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte die jeweiligen Mitführpflichten vor Reisebeginn prüfen. Manche Länder verlangen zusätzliche Gegenstände, beispielsweise mehrere Warnwesten, einen Feuerlöscher, Ersatzlampen oder besondere Umwelt- und Mautnachweise.

Die deutsche Pflichtausstattung genügt daher nicht immer. Eine kurze Kontrolle vor der Abfahrt verhindert Bußgelder und sorgt dafür, dass Sie bei einer Kontrolle im Ausland vorbereitet sind. Bewahren Sie notwendige Dokumente griffbereit, aber vor Diebstahl geschützt auf.

Ihre Fragen zur Mitführungspflicht im Auto (FAQ)

Muss ich den Führerschein im Original dabeihaben?

Ja. Beim Autofahren muss der gültige Führerschein im Original mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgelegt werden. Eine Kopie oder ein Foto genügt nicht.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss beim Fahren mitgeführt werden. Sie sollte sicher im Fahrzeug verwahrt werden, damit sie bei einer Kontrolle vorgelegt werden kann. Der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II, gehört dagegen nicht dauerhaft ins 

In Deutschland muss in den meisten Pkw mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich allerdings, für jede Person im Fahrzeug eine passende Warnweste mitzuführen.

Der Verbandkasten muss vollständig und vorschriftsmäßig ausgestattet sein. Sterile Materialien haben ein Haltbarkeitsdatum und sollten regelmäßig geprüft sowie bei Bedarf ersetzt werden. Ein abgelaufener oder unvollständiger Verbandkasten kann bei einer Kontrolle beanstandet werden.

Für einen gewöhnlichen Pkw besteht in Deutschland grundsätzlich keine allgemeine Feuerlöscherpflicht. Für bestimmte Fahrzeugarten, etwa Busse, können abweichende Vorschriften gelten. Für Auslandsfahrten sollten Sie die Regelungen des Ziellandes vorher kontrollieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

Was Sie vor der nächsten Fahrt kurz prüfen sollten

Ein kurzer Sicherheitscheck vor der nächsten Fahrt schützt vor Ärger bei Polizeikontrollen und kann im Notfall entscheidend sein. Prüfen Sie Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität. 

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten oder Fragen zu einer Verkehrskontrolle, einem Fahrverbot oder anderen Verkehrsrechtsproblemen? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin und lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen.