Fachanwalt für Verkehrsrecht – Fahrerflucht, überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer
Alkohol und andere berauschende Mittel können die Wahrnehmung, Reaktionszeit und Risikoeinschätzung beim Fahren erheblich beeinträchtigen. Neben dem Unfallrisiko drohen Bußgelder, Punkte, Fahrverbote, strafrechtliche Ermittlungen, der Entzug der Fahrerlaubnis und gegebenenfalls eine MPU. Besonders aufmerksam sollten Verkehrsteilnehmer in Zeiten sein, in denen viele Feierlichkeiten, Nachtfahrten und Polizeikontrollen zusammentreffen – etwa an Wochenenden, Feiertagen, zu Volksfesten oder während der Festtage.
Alkohol und andere berauschende Mittel können die Wahrnehmung, Reaktionszeit und Risikoeinschätzung beim Fahren erheblich beeinträchtigen. Neben dem Unfallrisiko drohen Bußgelder, Punkte, Fahrverbote, strafrechtliche Ermittlungen, der Entzug der Fahrerlaubnis und gegebenenfalls eine MPU. Besonders aufmerksam sollten Verkehrsteilnehmer in Zeiten sein, in denen viele Feierlichkeiten, Nachtfahrten und Polizeikontrollen zusammentreffen – etwa an Wochenenden, Feiertagen, zu Volksfesten oder während der Festtage.
Für Kraftfahrzeugführer gilt ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Schon bei einem niedrigeren Alkoholwert kann jedoch eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten, ein Fahrfehler passiert oder ein Unfall verursacht wird. Ab 1,1 Promille wird bei Kraftfahrern von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen; dann kommt regelmäßig eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB in Betracht.[
Die Folgen richten sich immer nach dem Einzelfall. Beim erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze drohen regelmäßig 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholungsverstößen steigen Bußgeld und Fahrverbotsdauer. Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille sind Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung möglich. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, muss daher besonders frühzeitig reagieren.
Bei illegalen Drogen wie Kokain oder Amphetamin kann bereits der Nachweis einer Substanz im Blutserum eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG begründen.
Im Unterschied zu Alkohol gibt es hierfür grundsätzlich keinen allgemeinen Grenzwert, ab dem erst eine Sanktion beginnt. Kommen drogenbedingte Ausfallerscheinungen, eine konkrete Gefährdung oder ein Unfall hinzu, kann aus dem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren werden.
Für Cannabis gilt seit August 2024 ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert beim Führen eines Kraftfahrzeugs erreicht oder überschreitet, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt beim Cannabiskonsum am Steuer ein absolutes Verbot. Auch Mischkonsum von Alkohol und Cannabis kann die Sanktion verschärfen.
An Wochenenden, nachts, rund um Feiertage, während der Vorweihnachtszeit, an Silvester sowie bei Karnevals-, Stadt- und Volksfesten sind besonders viele Menschen unterwegs. In solchen Situationen treffen längere Heimfahrten, Feiern und Alkohol- oder Drogenkonsum häufiger aufeinander. Entsprechend sollten Fahrer damit rechnen, dass die Polizei verstärkt kontrolliert.
Die sicherste Entscheidung lautet deshalb: Wer Alkohol, Cannabis oder andere berauschende Mittel konsumiert hat, fährt nicht selbst. Ein Taxi, öffentlicher Nahverkehr, eine nüchterne Fahrerin oder ein nüchterner Fahrer sowie eine Übernachtung sind meist deutlich günstiger als ein Bußgeldverfahren, eine Strafanzeige oder der Verlust der Fahrerlaubnis.
Viele Betroffene versuchen, die Situation durch spontane Erklärungen zu entschärfen. Angaben darüber, wann, wie viel oder welche Substanzen konsumiert wurden, können allerdings später gegen sie verwendet werden.
Wichtig: Sie müssen Ihre Personalien angegeben; zur Sache brauchen Sie sich grundsätzlich nicht zu äußern.
Auch ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sollte niemals unbeachtet bleiben. Häufig laufen kurze Fristen. Wer zu spät reagiert, kann wichtige Möglichkeiten verlieren, einen Bescheid prüfen oder rechtzeitig rechtliche Schritte einlegen zu lassen.
Ein Straf- oder Bußgeldverfahren ist nicht immer das Ende der Angelegenheit. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft zusätzlich, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Je nach Sachverhalt kann sie ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.
Wird ein rechtmäßig angefordertes Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde unter Umständen auf fehlende Fahreignung schließen. Das kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wurde oder lediglich ein Bußgeld verhängt worden ist. Eine MPU sollte daher nicht unvorbereitet angegangen werden.
Ab 1,1 Promille Blutalkohol wird bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Strafbar kann das Fahren aber bereits ab etwa 0,3 Promille sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, ein Fahrfehler, eine Gefährdung oder ein Unfall hinzukommen.
Ohne zusätzliche alkoholbedingte Auffälligkeiten handelt es sich grundsätzlich um eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß drohen regelmäßig 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; bei Wiederholung steigen die Sanktionen.
Für die meisten erwachsenen Fahrer gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Für Fahranfänger während der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren besteht dagegen ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Ihre Personalien müssen Sie angeben. Zur Sache, etwa zu Konsum, Trinkmenge, Einnahmezeitpunkt oder Fahrtziel, müssen Sie sich grundsätzlich nicht selbst belasten. Lassen Sie sich vor einer ausführlichen Einlassung rechtlich beraten.
Ja. Strafrechtliche Bewertung und fahreignungsrechtliche Bewertung sind nicht identisch. Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei Tatsachen, die Zweifel an der Fahreignung begründen, eigenständig ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob eine Kontrolle, Blutentnahme, Messung oder Verfahrensentscheidung rechtlich korrekt abgelaufen ist. Ebenso wichtig sind die Auswertung der Ermittlungsakte, die Bewertung von Polizeiberichten und die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gericht und Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin unterstützt Betroffene bei Vorwürfen wegen Alkohol oder Drogen am Steuer, bei drohendem Fahrverbot und bei einem möglichen Führerscheinentzug. Ziel ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung und eine Verteidigungsstrategie, die die rechtlichen und persönlichen Folgen so weit wie möglich begrenzt.
Ein Vorwurf wegen Alkohol oder Drogen am Steuer kann Mobilität, Beruf und persönliche Zukunft erheblich gefährden. Warten Sie nicht ab, bis Fristen verstreichen oder die Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen ohne Ihre Stellungnahme bewertet. K
ontaktieren Sie Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin frühzeitig, lassen Sie den konkreten Sachverhalt prüfen und sichern Sie Ihre Chancen auf den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens.